Hirnböck Stabau: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGBs

  1. Allgemeines
    Mit Auftragserteilung anerkennt der Käufer unsere Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten für alle Lieferungen und Leistungen einschließlich sonstiger Nebenleistungen, auch wenn im Einzelnen nicht mehr gesondert darauf hingewiesen wird. Die wie immer gearteten Verkaufs-, Liefer- bzw. Geschäftsund Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht. Etwaigen wie immer gearteten Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ausdrücklich festgehalten wird, dass von beiden Teilen darin keine Sittenwidrigkeit zu erkennen ist.  Abweichungen, Ergänzungen, besondere Zusicherungen und sonstige Einzelabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ausnahmslos der Schriftform. Mit vorbehaltloser Entgegennahme der Lieferung bzw. Leistung anerkennt der Käufer jedenfalls die Geltung dieser Bedingungen. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden für die gesamte der Geschäftsverbindung, insbesondere auch für Nachorders, vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn bei zukünftigen Bestellungen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird oder der Käufer zu anderen Bedingungen bestellt, ohne dass wir ausdrücklich widersprechen, wobei bezüglich der Sittenwidrigkeit auf das oben Angeführte verwiesen wird.
  2. Verkauf
    Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Aufträge sind für uns erst dann verbindlich, wenn wir sie durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommen haben. Weicht in dieser Auftragsbestätigung Geschriebenes vom Gedruckten ab, so gilt das Geschriebene. Nachträgliche Änderungen werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Es steht uns frei vom Vertrag für den Fall zurückzutreten, dass uns nach erfolgter Auftragsbestätigung und vor der Warenlieferung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers bekanntwerden, durch welche unsere Forderung nicht mehr ausreichend gesichert erscheint. Bei Vertragsstornierung durch den Käufer sind wir berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn oder eine 15 %-ige nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr zu fordern.
  3. Lieferung
    Lieferzeitangaben erfolgen grundsätzlich unverbindlich und sind stets als genähert zu betrachten, es sei denn, dass wir uns ausdrücklich schriftlich verpflichtet haben, innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem bestimmten Termin zu liefern. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche können uns gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Das Transportrisiko geht immer zu Lasten des Empfängers bzw. des Bestellers oder Käufers und endet unsere Verbindlichkeit mit der Übergabe an den Frächter, auch wenn die Preise frachtfrei Bestimmungsort erstellt werden. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Liefern wir dennoch aufgrund mündlicher oder telefonischer Bestellungen so kann sich der Käufer nicht darauf berufen, da alle Abschlüsse, Vereinbarungen etc. von uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich werden. Bei Lieferung aufgrund telefonischer Bestellungen gehen die Folgen etwaiger Hörfehler oder Missverständnisse verursachter Lieferungen nicht zu unseren Lasten. Wenn der Käufer mit der Annahme der Lieferung in Verzug gerät und wir nicht vom Vertrag zurücktreten, wird die Ware bei uns zur Verfügung gestellt, wodurch die Fälligkeit des vereinbarten Kaufpreises eintritt.
  4. Zahlung
    Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tage ab Handelsrechnungsdatum an uns zu bezahlen. Zahlungen mittels Wechsel sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und wenn keine Wechselforderungen bestehen möglich; sämtliche Nebengebühren sind vom Käufer zu tragen. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem
    Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen sowie bei Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, werden unsere gesamten Forderungen, ohne Rücksicht auf etwaig gewährte Stundungen, sofort fällig. In diesem Falle können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die gesetzlichen Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte sind hinsichtlich der vertraglichen Verpflichtungen des Käufers ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen. Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass alle Zahlungen die er leistet, zuerst auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und erst zum Schluss auf die unter Eigentumsvorbehalt
    stehenden Waren verrechnet werden.
  5. Eigentumsvorbehalt
    Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller wie immer gearteten offenen Forderungen aus der gesamten  Geschäftsverbindung, wobei Verjährung ausdrücklich ausgeschlossen wird, unser Eigentum. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht in unserem Eigentum
    stehenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltungsware zu den anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und so lange er nicht in Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Soweit von dritter Seite auf unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegriffen werden sollte, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu verständigen. Er ist verpflichtet uns längstens binnen 3 Werktagen
    ab Aufforderung auf eigene Kosten die Vorbehaltsware an unseren Unternehmenssitz zurückzustellen. Er verpflichtet sich, uns erforderlichenfalls das Betreten seines Lagers zum Zwecke der Abholung der Ware zu gestatten. Soweit im Rahmen der Realisierung des Eigentumsvorbehaltes Vorbehaltsware an uns zurückgeht, bleibt unsere offene Kaufpreisforderung im Ausmaß von 70 % des Fakturenwertes aus dem Titel des Schadenersatzes durch Verdienstentgang, verlorenen Dispositionsaufwand, Wertminderung etc. aufrecht.
  6. Beratung
    Für Verarbeitungs- und Beratungshinweise (oder ähnliches) wird von uns eine, wie auch immer geartete Haftung nur dann übernommen, wenn diese Hinweise auf schriftliche Anforderung des Käufers von uns verbindlich, schriftlich und bezogen auf ein bestimmtes, uns bekanntes Bauvorhaben gegeben werden. In jedem Fall bleibt der Käufer verpflichtet, unsere Hinweise unter Berücksichtigung der Produktbeschreibungen und Eigenschaften unserer Waren und des konkreten Verwendungszweckes zu prüfen und bei Zweifeln gegebenenfalls einen Fachmann bei zu ziehen.
  7. Retourware
    Die Rücknahme bereits ausgelieferter, nicht mangelhafter Ware (Retourware) erfolgt in Ausnahmefällen nach Vereinbarung ausschließlich in einwandfreien Zustand. Die Rücksendungskosten sind vom Käufer zu tragen. Manipulationskosten in Höhe von 15 % vom Bruttopreis zum Zeitpunkt der Auslieferung werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Jegliche Beschädigung der Ware durch den Käufer oder Frachtführer schließt regelmäßig die  Rücknahme aus.
  8. Reklamation, Gewährleistung und Schadenersatz
    Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach deren Erhalt, auf etwaige Mängel – auch optische – zu untersuchen. Die Geltendmachung von Fehlmengen setzt die Vorlage einer Bescheinigung des Transporteurs voraus. Eine Weiterveräußerung sowie die Be- und Verarbeitung von mangelhafter Ware ist zu unterlassen. Reklamationen jeglicher Art müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware, bei offensichtlichen Mängeln jedenfalls vor ihrer  Verarbeitung, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach Kenntnisnahme, schriftlich erfolgen. Durch Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Lagerung entstandene Schäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Zur Leistung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art, gleich aus welchem
    Rechtsgrund sie hergeleitet werden, sind wir nur bei grobem Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) oder wegen Fehlens vertragsgemäß zugesicherter Eigenschaften verpflichtet. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
  9. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
    Für alle wie immer gearteten Geschäftsverbindungen mit uns gilt österreichisches Recht. Für alle sich aus den Geschäften mit uns ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile als Erfüllungsort Salzburg in Österreich. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Salzburg. Unbeschadet dessen sind wir berechtigt, auch ein anderes für den Käufer/Besteller/Kunden zuständiges Gericht anzurufen, wobei dann das für diesen Gerichtsort geltende Recht gilt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam. An die Stelle allenfalls unwirksamer Bestimmungen treten dann jene, die in zulässiger Weise deren Zweck am nächsten kommen.

Stand: 01.01.2019


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.01.2019